Förderprogramm

Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Schulen bauen oder sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Schulbauvorhaben an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb, Neubau, die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden oder Schulsporthallen,
  • Sanierungsmaßnahmen von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, wenn diese schulsportlich genutzt werden,
  • energetische Maßnahmen sowie
  • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn Sie die energetischen Standards erreichen, in konstruktiver Holzbauweise bauen oder Modellvorhaben durchführen, bekommen Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Melden Sie bitte Ihr Vorhaben bis zum 30.6. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an. Ihr Antrag wird durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) bewilligt.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?