Förderprogramm

Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Ansprechpunkt:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt

Weiterführende Links:
Informationen zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen (externer Link)

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich
vom: 31.07.2024
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
ThürStAnz 2024, 1281

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis zum 31. März (für einen Projektbeginn im laufenden Kalenderjahr) oder bis zum 30. September (für einen Projektbeginn im folgenden Kalenderjahr) eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

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