Förderprogramm

Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Tel: +49 361 57 332-1000 (Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr)

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Städtebauförderung (externer Link) Portal der Förderperiode 2021–2027 (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Die EFRE-Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung und energetischen Stadtsanierung setzt langfristig wirksame und sichtbare Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung der zentralen Orte Thüringens.

Volltext

Bereits in früheren Förderperioden hat die Nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der EFRE-Förderung viele positive städtebauliche Entwicklungen in den Thüringer Kommunen angestoßen. Auch in der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 stehen hierfür wieder europäische Fördermittel bereit.

Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) hat in den Verhandlungen zur Vorbereitung der EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 erreicht, dass den Kommunen bzw. den Zentralen Orten Thüringens weiterhin Fördermittelangebote für klassische Projekte der nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung unterbreitet werden können. Rund 84.000.000 EUR EFRE-Mittel stehen hierfür in den kommenden Jahren zur Verfügung. Bei einem EFRE-Fördersatz von 60 Prozent lassen sich damit Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 140.000.000 EUR realisieren. Zudem ist die EU-Förderung mit den Bund/Länder- und Landesprogrammen der Städtebauförderung kombinierbar, was ihre Attraktivität wesentlich erhöht.

Weitere 90.000.000 EUR Fördermittel sind für die energetische Stadtsanierung vorgesehen. Gefördert werden sowohl Vorhaben zur energetischen Optimierung von Gebäuden als auch zum Aus-, Umbau und zur Sanierung von Wärmenetzen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Systeme zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den Energieverbrauch von Gebäuden und Infrastrukturen insgesamt zu senken.

Um die besten Vorhaben für die Förderperiode 2021-2027 auszuwählen, hat das TMDI im Jahr 2022 den Wettbewerb „Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung“ initiiert, bei dem über 150 Beiträge von insgesamt 48 Kommunen eingereicht wurden. Die eingereichten Vorhaben wurden in einem ersten Schritt anhand der Ziele und Auswahlkriterien des EFRE-Programms und der im Wettbewerbsaufruf formulierten Kriterien durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) – in Abstimmung mit dem TMDI und dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde – geprüft und bewertet. In einem zweiten Schritt wurde die daraus resultierende Auswahl von einer Expertenkommission beraten und bestätigt.

Der Wettbewerbsaufruf richtete sich an alle zentralen Orte als wichtige Infrastrukturanker in den einzelnen Regionen Thüringens. Neben bereits erfahrenen EFRE-Kommunen wurden explizit auch Kommunen ohne EFRE-Erfahrungen angesprochen und konnten sich im Wettbewerb durchsetzen.

Die 69 nun zur Antragstellung zugelassenen Vorhaben sind den folgenden Maßnahmen zuzuordnen:

  • Vorhaben zum „Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen“,
  • Vorhaben zur „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen von Kommunen sowie
  • Vorhaben zur „Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte“.

Aufgrund des begrenzten Budgets an EFRE-Mitteln können nicht alle als grundsätzlich förderwürdig eingestuften Wettbewerbsbeiträge im ersten Schritt eine Bestätigung erhalten. Für den Fall, dass im Laufe der Förderperiode weitere Fördermittel hinzukommen bzw. Vorhaben zurückgezogen werden, werden alle weiteren förderwürdigen Beiträge zunächst als „Nachrücker“ geführt. Damit besteht die Chance, gegebenenfalls auch nachträglich zur Antragstellung zugelassen zu werden.

Die Einreichung der Bewilligungsanträge für die erfolgreich qualifizierten Wettbewerbsbeiträge erfolgt über das EFRE-Portal 21-27 (siehe weiterführende Links). Bei der Antragstellung werden die Kommunen von der ThEGA und dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt. Die Anträge waren bis spätestens 31.12.2024 zu stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Anträge waren bis spätestens 31.12.2024 zu stellen.

rechtliche Voraussetzungen

Die Auswahl der Fördervorhaben in der EFRE-Förderung erfolgt grundsätzlich im Zuge eines vorhabenbezogenen Wettbewerbsverfahrens.

Dieses fand für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 im Jahr 2022 statt.

Eingeladen waren alle zentralen Orte Thüringens, sich an dem Wettbewerbsaufruf zu beteiligen.

Nur die Vorhaben, die sich im EFRE-Wettbewerb erfolgreich qualifizieren konnten, sind zur Antragstellung zugelassen.

Rechtsgrundlage

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