Förderprogramm

Stipendien der Kulturstiftung Thüringen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Ansprechpunkt:

Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Haus zur Goldenen Schelle

Hauptmarkt 40

99867 Gotha

Weiterführende Links:
Informationen zu Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Häufige Fragen zu Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Online-Portal der Kulturstiftung Thüringen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Medienkunst und Bewegtbild, Musik und Literatur,

  • die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder
  • deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben.

Ein Stipendium wird für die Dauer von 1 bis 12 Monaten in Höhe von 1.000 EUR pro Monat gewährt.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Eine jährliche Antragstellung ist möglich. Richten Sie Ihren Antrag online an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge für Stipendien sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Thüringen (siehe weiterführende Links)  einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:

  • Personenbezogene Daten
  • Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)
  • Pointierte Projektbeschreibung (maximal 2 Normseiten)

Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, maximal 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, maximal 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, maximal 10 Normseiten
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)

Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.

Über die Anträge in den einzelnen Sparten beraten Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht dem Vorstand der Kulturstiftung die Empfehlungen aus den Fachjurys aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand bzw. der Stiftungsrat die Förderentscheidungen.

Bearbeitungsdauer

Ziel ist es, die Förderinformation den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Fristen

Sie können Anträge vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr einreichen.

weitere Informationen

In den Bereichen Bildende Kunst und Literatur werden zusätzlich Landesstipendien vergeben. Im Bereich Musik werden jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche vergeben. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen über die Sie sich auf der Website der Kulturstiftung Thüringen informieren können.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur
vom: 15.11.2021
Minister für Kultur und Vorsitzender des Stiftungsrates

Antragsfrist ist jährlich vom 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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