Förderprogramm

Meisterbonus/Meisterprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Weiterführende Links:
Meisterbonus/Meisterprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Gehören Sie zusätzlich zu den Jahrgangsbesten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen gewährt Ihnen bei einem erfolgreichen Meisterabschluss im Handwerk den Meisterbonus und zeichnet besondere Leistungen der Jahrgangsbesten im Handwerk mit der Meisterprämie aus.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • beim Meisterbonus EUR 1.000 je Absolventin und Absolvent,
  • bei der Meisterprämie zusätzlich EUR 1.000 je jahrgangsbester Absolventin oder jahrgangsbestem Absolventen je Gewerbe je Handwerkskammer.

Stellen Sie als Handwerkskammer den Antrag formgerecht bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für den Meisterbonus stellen Sie den Antrag bis zum 31.5. und 31.10. eines Jahres. Für die Meisterprämie reichen Sie den Antrag bis zum 31.5. des Folgejahres ein.

Als Absolventin oder Absolvent stellen Sie den Antrag für den Meisterbonus und die Meisterprämie jeweils bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.

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