Förderprogramm

Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Trinkwasserförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Trinkwasserversorgung qualitativ zu verbessern und die Bereitstellung von Trinkwasser quantitativ zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung oder Sanierung von Anlagen einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Brunnen, Aufbereitungsanlagen, Leitungen für zur dauerhaften Wohnnutzung genutzte Grundstücke im Außenbereich, für die keine Versorgungspflicht des kommunalen Aufgabenträgers der Wasserversorgung besteht, sowie für die Kosten einer Beratung,
  • Fassungsanlagen, Verbindungsleitungen, Hochbehälter, Ortsnetze, sonstige Anlagen lokaler Wasserversorger, sofern sie zur erstmaligen Errichtung einer öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich notwendig sind,
  • Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für private Anlagen zur Trinkwasserversorgung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch EUR 1.000 und höchstens EUR 22.000 je angeschlossenem Grundstück.

Für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung beträgt der Zuschuss bis zu 65 Prozent, maximal jedoch EUR 20.000 je neu anzuschließendem Grundstück, und für Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens Ihren Antrag bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Je nach Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Fristen:

  • Für private Bauherren und deren Zusammenschlüsse können Anträge für das laufende Jahr regelmäßig, spätestens jedoch bis 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
  • Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres in einfacher Ausfertigung vor.
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