Förderprogramm

Überregionale Familien- und Seniorenförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ansprechpunkt:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Weimarische Straße 45/46

99099 Erfurt

Tel: 0361 22230

Fax: 0361 2223413

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Weiterführende Links:
Überregionale Familienförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen von Familienverbänden und Familienorganisationen,
  • Maßnahmen in Familienferienstätten und überregionale Maßnahmen der Familienerholung und der Familienbildung (Familienerholung, Beschäftigung von Sozialpädagogischen Fachkräften, überregionale Familienbildungsangeboten),
  • überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik innerhalb des Landesfamilienförderplans,
  • Modellprojekte und zeitlich begrenzte Vorhaben der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.

Service
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