Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Arbeit, Forschung & Innovation (themenoffen), Regionalförderung
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Ansprechpunkt:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

Tel: 0361 74470

Fax: 0361 7447410

Thüringer Aufbaubank

Weiterführende Links:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) TAB Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen Arbeitsplätze neu schaffen oder dauerhaft sichern sowie nachhaltige Investitionen und Innovationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen.

Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), die

  • Beschäftigung und Einkommen schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Standortnachteile ausgleichen und regionale Uneinheitlichkeiten abbauen sowie
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU)
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte (nur KMU),
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU),
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
  • besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft,
  • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO beziehungsweise
  • bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergebiet (C- oder D-Fördergebiet).

Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im

  • C-Fördergebiet (Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und der kreisfreien Stadt Suhl) für kleine Unternehmen 40 Prozent, für mittlere Unternehmen 30 Prozent und für große Unternehmen 20 Prozent,
  • C-Fördergebiet (Landkreise Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie in der kreisfreien Stadt Gera und der Stadt Kölleda) für kleine Unternehmen 35 Prozent, für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für große Unternehmen 15 Prozent,
  • C-Fördergebiet (Stadt Eisenach) für kleine Unternehmen 30 Prozent, für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent,
  • D-Fördergebiet (Landkreise Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena und Weimar) für kleine Unternehmen 20 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und für große Unternehmen 10 Prozent.

Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im

  • C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 65 Prozent, für mittlere Unternehmen 55 Prozent und für große Unternehmen 45 Prozent,
  • D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für große Unternehmen 40 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im

  • C-Fördergebiet für kleine Unternehmen 55 Prozent, für mittlere Unternehmen 45 Prozent und für große Unternehmen 35 Prozent,
  • D-Fördergebiet für kleine Unternehmen 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 40 Prozent und für große Unternehmen 30 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionsvorhaben von gemeinnützigen, wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen beträgt der Förderhöchstsatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Kooperationsnetzwerken beträgt der Förderhöchstsatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Innovationscluster können mit bis zu 55 Prozent bei Investitionskosten beziehungsweise bis zu 50 Prozent für Personal- und Verwaltunskosten gefördert werden.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank über das TAB-Online-Portal ein.

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