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26.03.2020 Pressemitteilung
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat am 26. März 2020 mit der Exekutiv-Kommissionsvizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, telefoniert. Thema des Gesprächs waren die zusätzlichen Möglichkeiten für die Gewährung staatlicher Beihilfen an Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Die EU-Kommission hatte solche Möglichkeiten am 19. März 2020 durch einen zeitlich befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen eröffnet.
Altmaier: „In der Corona-Krise brauchen unsere Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe. Mit ihrem neuen Sonderrahmen hat uns die EU-Kommission größere Spielräume für Staatshilfen eingeräumt. Diese Spielräume nutzen wir. Ich habe Margrethe Vestager heute persönlich dafür gedankt, dass die ersten drei Hilfsprogramme bereits genehmigt sind, und mit ihr über weitere notwendige Schritte gesprochen, die zur Stützung der Wirtschaft in der aktuellen Krise erforderlich sind.“
Auf der Grundlage des befristeten Sonderrahmens hat die EU-Kommission sehr schnell positive Entscheidungen zu drei von Deutschland vorgelegten Regelungen für staatliche Beihilfen getroffen. Diese betreffen:
Unter den Bürgschaftsprogrammen besteht jetzt die Möglichkeit, Kredite bis zu 90 Prozent zu verbürgen. Darüber hinaus bietet das von der EU-Kommission im Schnellverfahren genehmigte KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 90 Prozent Haftungsfreistellung in der Betriebsmittelfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem schaffen deutlich niedrigere Zinssätze (zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent für Kleine und Mittlere Unternehmen, 2 Prozent bis 2,1 Prozent für größere Unternehmen) sowie eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro eine bedeutende Erleichterung für die Wirtschaft.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme hat das Kabinett am Montag die Einrichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur weiteren Unterstützung der Realwirtschaft beschlossen.
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