14.05.2020 Pressemitteilung

Bundesregierung beschließt Verbesserungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien mit „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“

Die Bundesregierung hat das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und international voranzutreiben. Deutsche Unternehmen verfügen über Schlüsseltechnologien und Know-how für die Gestaltung der nationalen und globalen Energiewende. Für diese Unternehmen liegen große Wachstumschancen in den Auslandsmärkten. Dort herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dieser wird nicht nur über die Technologie, sondern immer häufiger auch über die Finanzierungsangebote entschieden.

Hier setzt die neue Sonderinitiative für Erneuerbare Energien bei den Exportkreditgarantien des Bundes an: Mit Exportkreditgarantien (sog. „Hermesdeckungen“) können langfristige Finanzierungen ermöglicht werden, indem Ausfallrisiken staatlich abgesichert werden. Ab sofort können Exporte im Bereich der Erneuerbaren Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Üblicherweise ist der Anteil der ausländischen Zulieferungen auf 49 Prozent begrenzt. Außerdem verzichtet der Bund künftig regelmäßig auf das Anzahlungserfordernis für im Zielland anfallende, lokale Kosten, wenn der Deckungsnehmer dies beantragt, und trägt damit zunehmenden Lokalisierungsanforderungen im Bereich der Erneuerbaren Energien besser Rechnung.

Zu den Maßnahmen der „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ zählt außerdem eine verstärkte Marktbearbeitung zur Unterstützung deutscher Exporteure in den Zielmärkten. Die Maßnahme unterstützt damit auch die Impulse für wirtschaftliche Kooperation im Rahmen der Energiepartnerschaften Deutschlands mit mehr als 20 Ländern.

Auch die Prüf- und Entscheidungsprozesse für die Übernahme von Hermesdeckungen werden optimiert, um Exporteure in frühen, für die Auftragsvergaben kritischen Zeitpunkten besser begleiten zu können und Projektinitiatoren klare Indikationen über die Finanzierungskonditionen zu bieten.

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