17.11.2020 Pressemitteilung

Altmaier: „Neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen“ – Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft angenommen

Ein wichtiges Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es, mit Hilfe der Besseren Rechtsetzung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu sorgen. Die nun im schriftlichen Verfahren angenommenen Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierräumen steigern die Innovationskraft und Resilienz der EU. Sie ermöglichen die Erprobung neuer Technologien und das frühzeitige Lernen über deren bestmögliche Regulierung.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Reallabore und Experimentierklauseln machen es Unternehmen leichter, Neues zu probieren. Wenn wir wollen, dass Unternehmen wichtige Zukunftsinnovationen wie Künstliche Intelligenz oder Blockchain voranbringen, dann müssen wir bürokratische Hürden und Lasten für die Erprobung von Innovationen senken. Erprobungen müssen auf Grundlage von Experimentierklauseln in Reallaboren schnell erfolgen können, ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren. Nur dann treiben wir Innovationen stark genug voran. Deshalb geben wir mit den nun verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen einen wichtigen Impuls, Reallabore und Experimentierklauseln künftig noch stärker zu nutzen und Europa damit fit für die Zukunft zu machen.“

Reallabore bieten auf Grundlage von Experimentierklauseln im bestehenden Recht die Chance, zeitlich und räumlich begrenzt Innovationen unter realen Bedingungen auszuprobieren – auch wenn diese im allgemein gültigen rechtlichen Rahmen noch nicht vorgesehen sind. Dies ermöglicht dem Gesetzgeber, auch frühzeitig wertvolle Erfahrungen zu sammeln, wie neue Technologien zukünftig am besten zu regulieren sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt sich seit Dezember 2018 im Rahmen seiner Reallabore-Strategie für die Förderung von Reallaboren und Experimentierklauseln ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

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