28.01.2021 Pressemitteilung
Altmaier: „Erweiterter Beihilferahmen ist sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte“
- EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten -
28.01.2021 Pressemitteilung
- EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten -
Die Europäische Kommission hat heute ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht. Dafür hatte sich die Bundesregierung bereits seit Längerem intensiv gegenüber der Europäischen Kommission eingesetzt.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte. Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Unsere Unternehmen brauchen daher weiterhin unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“
Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:
Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert.
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