Förderprogramm

Bürgschaften des Bundes und der Länder

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Ansprechpunkt:

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kapelle-Ufer 4

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Karte der GRW-Fördergebiete 2022–2027 (externer Link) Förderdatenbank des Bundes – Bürgschaften für die Mittelstandsfinanzierung Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB)

Kurzzusammenfassung

Volltext

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

  • Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank).
  • Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
  • In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW-Fördergebietskarte können Anfragen und Anträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH gerichtet werden.

Zu Einzelheiten siehe die Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften: zum Dokument.

Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch auf der Website des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (weiterführende Links) abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.

rechtliche Voraussetzungen

Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.

weitere Informationen

Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Quelle: Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Stand Januar 2024.

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